Zweck
Der satzungsgemäße Zweck wird verwirklicht durch Arten- und Biotopschutz, Umweltbildung, öffentliches Eintreten für den Natur- und Umweltschutz und Mitwirkung bei Planungen. Flora und Fauna der NABU-Schutzgebiete werden regelmäßig dokumentiert. Beim Artenschutz stehen Projekte zur Betreuung der Storchenhorste, die Rettung von Amphibien durch Leitanlagen und Froschzäune und der Schutz der Fledermäuse im Vordergrund.