Geschichte
Nach der preußischen Verordnung über die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden in der Provinz Schleswig-Holstein vom 22.09.1867 fand am 22.07.1868 die erste Wahl des jungen Kreises Stormarn nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht statt. Die Kreisversammlung bestand aus einer Korporation von 24 Abgeordneten aus den drei Ständen der Gutsbesitzer, der Städte und Flecken sowie der Landgemeinden. Zur konstituierenden Sitzung dieses administrativen Organs trafen sich die Mitglieder am 21.12.1868 in einer Gastwirtschaft in Wandsbek. Die Kreisversammlung sollte die Kreiskommunalangelegenheiten leiten und kontrollieren; Abstimmungen fanden innerhalb der Stände statt. Die Versammlung konnte Kommissionen, die späteren Fachausschüsse, bilden, die unter der Leitung des Landrats standen.
Die neue Kreisordnung vom 26.05.1888 ermöglichte das nun Kreistag genannte Kollegialorgan von 27 gleichberechtigten Abgeordneten. Sie wurden für sechs Jahre getrennt aus dem Stadt- und dem Landbereich von den Wahlberechtigten des Kreises (etwa zehn Prozent der Einwohner) gewählt. Der Kreistag sollte mindestens ein Mal pro Jahr tagen; der Landrat leitete das Gremium. Neu war der von ihm gewählte Kreisausschuss als Verwaltungs- und Arbeitsinstanz sowie Verwaltungsgericht.
In der Übergangszeit nach dem Ersten Weltkrieg fand am 27.04.1919 zunächst eine halbdemokratische Mischwahl von 28 Abgeordneten statt. Erst am 20.02.1921 wurde der Kreistag nach dem allgemeinem, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrecht von den über 20-jährigen Frauen und Männern des Kreises gewählt. 1925 saß mit Sophie Kruse (SPD) aus Sande erstmals eine Frau für einige Monate im Kreistag.
Das Verbot der demokratischen Parteien im NS-Regime löste den Kreistag mit der letzten Sitzung am 14.07.1933 auf. Seine Zuständigkeit wurde auf den Kreisausschuss übertragen. Nach dem Zweiten Weltkrieg berief die britische Militärregierung am 10.01.1946 mit 55 von ihr ernannten, politisch unbelasteten Mitgliedern den Kreistag wieder ein, der bereits am 07.02.1946 eine Kreisverfassung beschloss. Die Verordnung Nr. 21 vom 01.04.1946 ermöglichte freie Wahlen im Oktober, und am 30.10.1946 konstituierte sich der nun gewählte Kreistag mit 49 Abgeordneten in Bad Oldesloe.
Die am 01.04.1950 eingeführte, neue schleswig-holsteinische Kreisordnung bildete die Grundlage für die Aufgaben des Kreistags als oberstes Entscheidungs- und Kontrollorgan des Kreises. Er wählte nicht nur seinen Vorsitzenden, sondern auch den Landrat. Außer dem Kreisausschuss setzte er diverse Fachausschüsse ein. 1967 bezog der Kreistag erstmals seit 34 Jahren wieder einen eigenen Kreistagssitzungssaal.
Seit den 1990er-Jahren konnte der Kreistag in seinen Sitzungen Bürgerbefragungen durchführen. Mit der Kreiswahl vom 22.03.1998 wurde seine Wahlperiode von vier auf fünf Jahre verlängert. Zwischen 1998 und 2009 entfiel die Wahl des Landrats durch den Kreistag.